Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

BDMP-Sliderbild Nr.1: Mitglieder des LV NRW des BDMP e.V. 
in % am Stichtag 01.01.2024

Mitglieder des LV NRW des BDMP e.V.
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Ein Hintergrundbild für die vier benachbarten Aufzählungsblöcke: Wichtige Hinweise zur Befürwortung waffenrechtlicher Bedürfnisse, et cetera

01.

Wichtige Hinweise zur Befürwortung waffenrechtlicher Bedürfnisse

Gemäß den Ausführungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu § 14 Abs. 2 Satz 2 Waffengesetz (WaffG) ist für die Bearbeitung von Anträgen auf  waffenrechtliche Befürwortungen eine Kopie der vorhandenen WBK's (beide Seiten) zwingend erforderlich.

Eine abschließende Bearbeitung von Anträgen auf waffenrechtliche Befürwortungen kann nur erfolgen, wenn der Bundesgeschäftsstelle des BDMP e.V. in Paderborn eine aktuelle SLG - Mitgliederliste vorliegt, die nicht älter als ein Jahr ist.

Neue Antragsformulare

02.

Jugend

Ein übergeordneter Verbandszweck besteht darin, den Schießsport als Leibesübung, insbesondere bei der Jugend, populär zu machen und dessen erzieherischen Charakter zu fördern, was aufgrund der internationalen Beziehungen des BDMP e.V. zusätzlich eine auf freundschaftlicher Basis beruhende grenzüberschreitende Verständigung im Bereich des Sports mit sich bringt.

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03.

BDMP Handbuch

Der BDMP e.V. ist einer der wenigen Schießsportverbände, die ein jährliches Wachstum der Mitgliederzahlen aufweisen können. Das liegt auch an der Sportordnung des BDMP e.V., die seinen Mitgliedern eine vielseitige, abwechslungsreiche und ambitionierte schießsportliche Heimat bietet.

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Der Verein

Förderung, Schutz und Erhaltung des Schiesssports.

Der Bund der Militär- und Polizeischützen wurde am 11. August 1979 im Schloss zu Neu-haus/Paderborn als Verein nach bürgerlichem Recht gegründet und beim Amtsgericht Paderborn in das Vereinsregister eingetragen.

Als Vorbild für den BDMP e.V. diente zu seiner Gründerzeit die British Army Rifle Association. Der Mitgliederkreis umfasste seinerzeit die Gruppen der Bundeswehrsoldaten und Reservisten, der Polizei- und Grenzschutzbeamten sowie der Sportschützen und Schützen von Zoll und Justiz.

Zielsetzung war zunächst, eine Vereinheitlichung der oft sehr unterschiedlichen Regelwerke herbeizuführen und ein Sportprogramm zu entwerfen, das in besonderer Weise den spezifischen Interessen der vorgenannten Zielgruppen entsprach, ohne dabei militärischen Tendenzen Vorschub zu leisten.

David Brandenburger
Präsident BDMP e.V.

Signatur:

Die Schaffung von geeigneten Schießsportanlagen sind entscheidende Maßnahmen zur Verwirklichung all dieser Ziele. Daher hat der Verband ab dem Jahr 1995 neue Wege eingeschlagen, indem Erwerb und Ausbau eigener Sportstätten fester Bestandteil der Verbandspolitik wurden. Neben der Förderung durch verlorene oder zurückzuzahlende Geldmittel einer Vielzahl von kleinen und mittleren Schießsportanlagen wurde als Großprojekt die Schießstandanlage in Alsfeld mit je fünf 300m-Bahnen und zwei 50m-Ständen vom damaligen Bundesgrenzschutz erworben und für schießsportliche Zwecke umgebaut. Ein weiteres Projekt, das als Bundes- und Landesleistungszentrum konzipiert ist, befindet sich in Trügleben bei Gotha. Ein Stand des Komplexes mit zwanzig 300m-Bahnen konnte im Februar 2004 in Betrieb genommen werden. Der Ausbau von je zwei 25m-und 50m-Ständen mit jeweils vier Bahnen, sowie der Umbau eines ehemaligen 300m-Standes in einen 100m-Stand mit je fünf Bahnen erfolgte sukzessive.

Neben den anderen großen Schützenverbänden hat auch der BDMP e.V. seine Aufgaben und Pflichten im Gesetzgebungsverfahren und in den internationalen Verbänden permanent wahrgenommen und die Interessen seiner Mitglieder zuverlässig vertreten. Der BDMP e.V. erhielt im Oktober 2003 sowohl die Anerkennung als Schießsportverband nach § 15 WaffG als auch die behördliche Genehmigung seiner Sportordnung. Nach Gründung unseres Verbandes stellt dies das eindeutig bedeutendste Ereignis in seiner Geschichte dar, zumal der BDMP eV nach der Novelle der Waffengesetze der erste Schießsportverband war, der die Hürde des staatlichen Anerkennungsverfahrens nehmen konnte.

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